Immer ganz wichtig bei einem Autounfall ist die Aufnahme von:
Bei einem nicht von Ihnen verschuldeten Unfall (einem sogenannten Haftpflichtschaden) trägt grundsätzlich die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers die zur Unfallabwicklung erforderlichen Kosten. Hierzu zählen unter anderem auch die Kosten für einen Sachverständigen, einen Rechtsanwalt, einen Mietwagen und die Reparatur Ihres beschädigten Fahrzeuges. Dabei haben Sie als Geschädigter jedoch eine Pflicht zur Schadenminderung. Das bedeutet für Sie, dass Sie keine unnötigen Kosten verursachen dürfen, wie zum Beispiel die Anmietung eines überteuerten Mietwagens oder die Wahl einer völlig überteuerten Exklusivwerkstatt bei einem älteren Auto.
Sie als Geschädigter haben folgende Rechte und Ansprüche bei einem Haftpflichtschadensfall:
Übersteigt der Schaden die Bagatellschadengrenze (1000 €), übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Pflicht zur Schadenminderung berücksichtigen.
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